TVR Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Kommunale Unternehmen

TVR berät kommunale Unternehmen, ihre Entscheidungsträger und Gesellschafter (Gebietskörperschaften und Zweckverbände). Aufgrund vielfach verwobener Materien werden hier nicht nur juristische, sondern auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse abverlangt. Mit unserer langjährigen interdisziplinären Beratungspraxis können wir für die „branchen“-spezifischen Eigenheiten eine verlässliche, kompakte Beratung anbieten.

Unsere Mandanten wenden sich in diesem Bereich etwa an uns, um mit unserer Hilfe die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei Gründung und Erweiterung von kommunalen Gesellschaften sicherzustellen. Der Beachtung steuerrechtlicher Zielsetzungen kommt dabei häufig eine besondere Bedeutung zu.

Sollen öffentliche Aufgaben auf „echte“ Private übertragen oder private Dritte in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung einbezogen werden, sind unsere Beratungsleistungen ebenfalls gefragt. Neben vergabe- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen steht dort in der Regel die gestaltende personal- und arbeitsrechtliche Begleitung im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten. Eine besondere Aufgabe stellt die Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der (bislang) in den öffentlichen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer dar.

In besonderer Weise widmen wir uns im Übrigen den Rechtsfragen des „kommunalen“ Gesellschaftsrechts. Aus der Einbindung des öffentlich-rechtlichen Unternehmensträgers in ein privatrechtliches Organisationsgefüge resultieren häufig Zielkonflikte. Aus Sicht beider Seiten treten wir hier für pragmatische, praxisbezogene Lösungsansätze ein.

Um Ihnen einen konkreteren Eindruck unseres Aufgabenspektrums im Bereich „kommunale Unternehmen“ zu vermitteln, mag die folgende anonymisierte Angabe einiger Mandate der jüngeren Vergangenheit hilfreich sein:

  • Beratung beim beabsichtigten Ausstieg eines Landkreises aus einem Zweckverband (aus Sicht des Zweckverbandes und seiner Mitglieder) sowie bei der Auflösung eines Zweckverbandes;
  • Ständige Unterstützung mehrerer Körperschaften gegenüber der Kommunalaufsicht bei anzeige- oder genehmigungspflichtigen Entscheidungen ihre kommunalen Unternehmen betreffend;
  • Beratung einer kommunalen Gesellschaft im Hinblick auf eine Übernahme der städtischen Parkhausbewirtschaftung;
  • Konzept zur Eingliederung eines städtischen Schwimmbads in eine kommunale Stadtwerke AG unter Realisierung des steuerlichen Querverbundes;
  • Vertragliche Gestaltung der Betriebsführung an einer Kreisabfalldeponie durch einen privaten Dritten;
  • Beratung einer Gemeinde bei der Vergabe der Sanierung des Abwassersystems;
  • Begleitung einer kommunalen GmbH bei der Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Betriebsgesellschaft zur Abfallaufbereitung;
  • Betreuung kommunal geprägter Stadtwerke im Rahmen von Beteiligungen an Kraftwerksgesellschaften zur Energieerzeugung;
  • Beratung einer Gebietskörperschaft bei der Umstrukturierung des Personalamtes;
  • Maßnahmenberatung und Umsetzungsbegleitung eines Landkreises bei der Übertragung des Betriebes von Alten- und Pflegeeinrichtungen auf einen kirchlichen Träger;
  • Regelmäßige Beratungen im Rahmen der Einführung und zu Durchführungsproblemen von Spartentarifverträgen für Kommunale Nahverkehrsbetriebe;
  • Umfassende Begleitung einer kommunalen AG beim Wechsel des Arbeitgeberverbandes (vom Tarifvertrag der privaten Energiewirtschaft zum Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe);
  • Beratung des Aufsichtsrates einer kommunalen Gesellschaft im Hinblick auf vermeintliche Stimmrechtseinschränkungen eines kommunalen Mandatsträgers und Aufsichtsratsmitglieds;
  • Begutachtung und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Verschwiegenheitspflicht im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft;
  • Regelmäßige Beratung von Vorständen und Geschäftsführungen kommunaler Unternehmen zu Fragestellungen des Verhältnisses zum Aufsichtsrat (Berichtspflichten, Zustimmungsvorbehalte etc.).